Giebeler-Feuerschutz GmbH & Co. KG

Tipps für vorbeugenden Brandschutz in Betrieben

Häufige Ursachen für Brände in Betriebstätten

Häufige Ursachen für Brände in Betriebstätten

Die häufigsten Ursachen für Brände in Betrieben sind zum einem der unsachgemäße Umgang mit Einrichtungen und Stoffen, zum anderen eine fehlende Unterweisung der Mitarbeiter. Des Weiteren gilt es, mangelndes Gefahrenbewusstsein beim Umgang mit Gefahrstoffen zu nennen. So sind etwa 10% der Auslöser für Brände maschinelle Einrichtungen und 13% der Betriebsbrände auf Elektrizität zurückzuführen. Äußere Zündquellen, wie elektrische Funken, Wackelkontakte und Reibungswärme bei heiß gelaufenen Lagern können beispielsweise Brandursachen sein. Weitere Feuer- Licht und Wärmequellen sowie brandgefährliche Stoffe machen 15% der Brandursachen in Betrieben aus. Chemische Reaktionen und biologische Vorgänge, wie Selbstentzündung von Lacken und Harzen sind als innere Zündquellen zu nennen.

Tipps für vorbeugenden Brandschutz
Elektrische Verbraucher

Mit einigen Gesichtspunkten lassen sich mögliche Brandursachen minimieren. Die Wartung elektrischer Verbraucher ist insofern bedeutend, da diese trotz technischer Schutzvorrichtungen durch technischen Defekt in Brand geraten können. Dabei ist es wichtig, Wärme produzierende Verbraucher nicht längere Zeit unbeaufsichtigt zu lassen. Wenn möglich, die elektrischen Verbraucher nach Dienstschluss ausschalten und den Netzstecker ziehen. Außerdem ist es empfehlenswert Geräte nicht längere Zeiträume im Stand-By Modus laufen zu lassen. Bei Mehrfachsteckern sollte auf das VDE-Prüfzeichen geachtet - und die Leistungsgrenze der Steckdosen nicht überschritten werden.


Offene Feuerquellen

Kerzen und Zigaretten zählen zu häufigen Brandauslösern. Daher Teelichter und offenes Feuer nie unbeaufsichtigt brennen lassen. Des Weiteren gilt es Rauchverbotszonen in Gebäuden zu beachten und Zigaretten in vorgesehene Sicherheitsaschenbecher zu entsorgen.


Brandschutztüren und Lagerung von Gefahrenstoffen

Brandschutztüren, die zu Fluren und Treppenräumen führen, dürfen nicht zugestellt, verkeilt oder festgebunden werden, da im Brandfall die Gefahr der Rauchausbreitung in andere Gebäudeteile besteht. Automatische Brandschutztüren müssen sich im Notfall selbstständig schließen können. Brandschutztüren ohne Automatik müssen immer verschlossen sein. Brennbare Materialien dürfen nicht in Gängen oder Korridoren gelagert werden. Leicht entzündliche Stoffe sollen in gesicherten und verschlossenen Lagerräumen aufbewahrt werden.


Ausstattung der Betriebe

Sollte es zum Brandfall kommen, können Betriebe geeignete Maßnahmen im Vorfeld planen, um eine Brandausbreitung zu verhindern. Daher ist auf eine ausreichende Anzahl von Feuerlöschern zu achten, deren Prüfung und Wartung regelmäßig erfolgt. Mitarbeiter sollen sich in der Handhabung von Feuerlöschgeräten auskennen und der Betrieb sollte über genügend Brandschutzhelfer verfügen. Wichtig ist der ausnahmslose Zugang zu Feuerlöschern, Wandhydranten sowie Angriffs- oder Rettungswegen.

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